Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.12.1966

Rechtsprechung
   BFH, 12.01.1967 - IV R 207/66   

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BFH, 12.01.1967 - IV R 207/66 (https://dejure.org/1967,1537)
BFH, Entscheidung vom 12.01.1967 - IV R 207/66 (https://dejure.org/1967,1537)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 1967 - IV R 207/66 (https://dejure.org/1967,1537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begleitung eines Inhabers eines Textilwarengeschäfts auf eine Reise der Einkaufsgenossenschaft durch die eigene Tochter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 45
  • DB 1967, 755
  • BStBl III 1967, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende

    Es trägt vor, das angefochtene Urteil habe die Vorschriften des § 12 Nr. 1 und des § 4 Abs. 4 EStG verletzt und sich über die in den BFH-Urteilen IV 36/64 U, VI 132/65 vom 11. Mai 1965 (BFH 86, 349, BStBl III 1966, 502), IV R 207/66 vom 12. Januar 1967 (BFH 88, 45, BStBl III 1967, 286), VI R 315/66 vom 12. Juli 1968 (BFH 93, 69, BStBl II 1968, 676), IV R 187/68 vom 10. April 1969 (DB 1969, 1537), aufgestellten Beweisregeln und Erfahrungssätze betreffend die Beurteilung der durch Fachverbände organisierten USA-Reisen hinweggesetzt.

    Der Fall ist dem durch das Urteil des Senats IV R 207/66 vom 12. Januar 1967 (a. a. O.) entschiedenen ähnlich.

  • BFH, 11.10.1973 - VIII R 63/71

    Studienreise - Programm - Äußeres Erscheinungsbild - Überwiegen des privaten

    Der Fall gleiche dem vom BFH in seinem Urteil vom 12. Januar 1967 IV R 207/66 (BFHE 88, 45, BStBl III 1967, 286) entschiedenen völlig.

    Der BFH hat aber bereits in seinem Urteil IV R 207/66 die Teilnahme an einem Seminar nicht für ausreichend erachtet, um hierdurch eine ihren äußeren Anzeichen nach private Reise in eine betriebliche umzudeuten.

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Einem Textilhändler, der mit seiner Tochter zum Studium moderner Verkaufsmethoden in die USA reiste, wurde die Anerkennung der Aufwendungen für seine Tochter als Betriebsausgaben versagt; der BFH äußerte überdies erhebliche Bedenken an der Abzugsfähigkeit des auf den Steuerpflichtigen selbst entfallenden Reiseaufwands (BFH-Urteil vom 12. Januar 1967 IV R 207/66, BFHE 88, 45, BStBl III 1967, 286).
  • BFH, 11.10.1973 - VIII R 187/71

    Auslandsaufenthalt - Erhebliche Dauer - Reise auf Landweg - Allgemeine

    Demzufolge müsse die Beurteilung aufgrund einer Würdigung aller Umstände des Streitfalles getroffen werden, wobei strenge Anforderungen an den vom Kläger zu führenden Nachweis der Betriebsbedingtheit der Aufwendungen gestellt werden müßten (Hinweis auf Urteil des BFH vom 12. Januar 1967 IV R 207/66, BFHE 88, 45, BStBl III 1967, 286).
  • BFH, 08.08.1968 - IV R 62/68

    Geltendmachung einer Studienreise als Betriebsausgaben bei der Veranlagung zur

    Denn auch bei Zugrundelegung des von ihm festgestellten Sachverhalts verstößt der von ihm daraus gezogene Schluß, die Reise sei ganz überwiegend aus beruflichen Erwägungen unternommen worden, sowohl gegen die vom BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu die Nachweise in dem Urteil des Senats IV R 207/66 vom 12. Januar 1967, BFH 88, 45, BStBl III 1967, 286) herausgestellte Beweisregel, daß bei Reisen der vorliegenden Art strenge Anforderungen an den vom Steuerpflichtigen zu führenden Nachweis der Betriebsbedingheit der Aufwendungen gestellt werden müssen, als auch gegen die Lebenserfahrung.
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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1966 - IV R 235/66   

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https://dejure.org/1966,816
BFH, 15.12.1966 - IV R 235/66 (https://dejure.org/1966,816)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1966 - IV R 235/66 (https://dejure.org/1966,816)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1966 - IV R 235/66 (https://dejure.org/1966,816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 43
  • NJW 1967, 2178 (Ls.)
  • DB 1967, 755
  • BStBl III 1967, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Er muß vielmehr auch tatsächlich darauf vertraut und sich auf die Nichtgeltendmachung eingerichtet haben (BFH-Urteile II 137/60 U, BFHE 75, 631; II 15/64, BFHE 88, 43; III R 133/71, BFHE 106, 236; ferner BAG-Entscheidung 2 AZR 438/56, BAGE 6, 168 [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56]; BGH-Entscheidung II ZR 15/56 BGHE 25, 52; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 7. Februar 1974 III C 115/71, Verwaltungsrechtsprechung Bd. 26 S. 126; Weber in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl., § 242 D 619), und zwar so, daß die nachträglich begehrte Anspruchsbefriedigung schlechtin als unzumutbar erscheint.

    Dasselbe gilt, wenn im Urteil II 15/64 darauf hingewiesen wird (BFHE 88, 43), es sei weder vorgetragen noch ersichtlich, daß die Klägerin sich im Vertrauen auf die Nichterhebung der Steuer eingerichtet hätte; insbesondere habe sie keinen Vermögensschaden geltend gemacht.

  • BFH, 16.02.1990 - III R 21/86

    Abgrenzung der Bewirtungsaufwendungen von Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7

    Für das Streitjahr 1974 ergibt sich die gleiche Rechtslage aus der in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG früherer Fassungen (zuletzt 1974) enthaltenen entsprechenden Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für solche Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren (s. z. B. das Urteil des BFH vom 15. Dezember 1966 IV R 235/66, BFHE 88, 43, BStBl III 1967, 286).
  • BFH, 13.05.2004 - IV R 47/02

    Bewirtungskosten; Fortbildungskosten

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat auch der Steuerpflichtige mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die zu buchführenden Steuerpflichtigen entwickelten Grundsätze für die getrennte Aufzeichnung von Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 EStG von der Art der Gewinnermittlung unabhängig und daher entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1968 IV R 28/68, BFHE 92, 491, BStBl II 1968, 651, im Anschluss an Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 IV R 235/66, BFHE 88, 43, BStBl III 1967, 286).
  • BFH, 22.01.1988 - III R 171/82

    Zur Pflicht der zeitnahen Aufzeichnung von Bewirtungskosten

    Zu diesen Aufwendungen gehören vor allem Bewirtungsspesen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 1966 IV R 235/66, BFHE 88, 43, BStBl III 1967, 286).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 207/85

    Zur Aufzeichnungspflicht von Bewirtungskosten bei Überschußrechnung

    Der erkennende Senat hat dazu entschieden, daß die zu buchführenden Steuerpflichtigen entwickelten Grundsätze für die getrennte Aufzeichnung von Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 EStG von der Art der Gewinnermittlung unabhängig und daher entsprechend anzuwenden seien (vgl. Urteil in BFHE 92, 491, BStBl II 1968, 651, im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 IV R 235/66, BFHE 88, 43, BStBl III 1967, 286).
  • BFH, 28.05.1968 - IV R 150/67

    Aufzeichnungen von Aufwendungen - Fortlaufende Verbuchung - Besondere Konten -

    Daß der Senat in den Fällen des § 4 Abs. 5 und 6 EStG besondere Aufzeichnungen innerhalb der Buchführung für erforderlich hält, ist bereits dem letzten Absatz des Urteils des BFH IV R 235/66 vom 15. Dezember 1966 (BFH 88, 43, BStBl III 1967, 286) zu entnehmen, wo auf § 162 Abs. 1 AO und die Pflicht zur fortlaufenden Aufzeichnung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO hingewiesen ist.
  • BFH, 10.01.1974 - IV R 80/73

    Getrennte Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreunde nach § 4

    Zu den Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG gehören, wie die Vorinstanz zu Recht betont, insbesondere Aufwendungen zur Bewirtung von Geschäftsfreunden (Urteil des BFH vom 15. Dezember 1966 IV R 235/66, BFHE 88, 43, BStBl III 1967, 286).
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